Insulin und Straßenverkehr

Insulin und Straßenverkehr

  1. Vorsicht in den ersten Wochen nach der Diabetesfeststellung oder nach Neueinstellungen! In dieser Zeit können Sehstörungen auftreten.
  2. Tun Sie alles dafür, nie am Steuer zu unterzuckern! Ein Unfall aufgrund einer Unterzuckerung schadet Ihnen und anderen Verkehrsteilnehmern!
  3. Vor der Fahrt den Blutzucker messen. Liegt der Blutzucker unter 120mg% sollten Sie 1-2 BE essen.
  4. Bei längeren Fahrten alle 2 Stunden Pausen machen und den Blutzucker kontrollieren.
  5. Bei den geringsten Anzeichen einer Unterzuckerung während der Fahrt, sollten Sie sofort anhalten und ausreichend Traubenzucker essen. Messen sie dann anschließend den Blutzucker und essen Sie ggf. noch zusätzliche BEs. Fahren Sie erst weiter, wenn der Blutzucker sich stabilisiert und alle Anzeichen einer Unterzuckerung abgeklungen sind. (30 Minuten Pause!)
  6. Im Auto immer eine ausreichende Menge Traubenzucker bereithalten. Hilfreich ist, den Traubenzucker bereits ausgepackt in einer kleinen Dose griffbereit zu lagern z.B. in der Mittelkonsole.
  7. Brot, Obst oder Kekse für Zwischenmahlzeiten und als Notreserve mitnehmen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass der Blutzucker über 120mg% liegt, sollten Sie sicherheitshalber etwas zwischendurch essen.
  8. Sicher sind Sie, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer nur mit null Promille.  Vorsicht am Morgen nach Alkoholkonsum! Alkohol = Unterzuckerungsgefahr!
  9. Mindestens einmal pro Jahr die Sehkraft überprüfen lassen.