Häufig gestellte Fragen

Können Patienten nach telefonischem Kontakt krankgeschriebenwerden?

Patienten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen und/oder nicht die Kriterien des RKI für einen Verdacht auf eine COVID-19-Infektion erfüllen, können wieder seit dem 19.10.2020 telefonisch für bis zu 2 Wochen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt bekommen. 

Können Patienten mit Verdacht auf Corona-Infektion telefonisch krankgeschrieben werden?

Patienten mit Verdacht auf eine COVID-19-Infektion können nicht telefonisch krank geschrieben werden.

Sie sollen möglichst auf das Virus getestet werden mit dem Ziel, die Infektionskette zu unterbrechen.

Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber von mir fordert, vorsorglich zu Hause zu bleiben, obwohl kein Infektionsverdacht vorliegt, und er dafür eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangt?

Voraussetzung für das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das Vorliegen eines entsprechenden Krankheitszustandes. Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus betrieblichen Gründen des Arbeitgebers ist nicht möglich.

Was gilt für beschwerdefreie Patienten mit postivem Corona-Virus-Nachweis? 

Wer ordnet eine Quarantäne an?

Die Quarantäne wird laut Infektionsschutzgesetz von der zuständigen Behörde angeordnet, hier dem Gesundheitsamt.

Bekomme ich eine Krankschreibung, wenn ich mich in behördlich angeordneter Quarantäne befinde?

Wenn bei einem Patienten in behördlich angeordneter Quarantäne keine Symptome bestehen, ist das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn der Patient positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. in diesem Fall ist die Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber über die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gesichert. Der Patient reicht dazu den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber ein. Der Arbeitgeber wiederum kann sich die Lohnfortzahlung über die zuständigen Behörden, in Niedersachsen das zuständige Gesundheitsamt, erstatten lassen.

Kann ich mir einen "Kindkrankschein" ausstellen lassen, wenn mein Kind aufgrund der Schul- und Kitaschließungen nicht anders betreut werden kann?

Nein. Denn die Voraussetzungen dafür ist, dass das Kind tatsächlich erkrankt ist.