Allgemeine Fragen

Ich sorge mich, mit dem Corona-Virus angesteckt zu haben.

Um eine Weiterverbreitung zu verhindern, ist es wichtig, Erkrankungsfälle früh zu erkennen, sie zu isolieren und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten.

Wenn Sie den Verdacht haben sich infiziert haben zu können, nehmen Sie bitte telefonisch (0541-3349310) oder per Mail (info@diabeteteszentrum-osnabrueck.de) Kontakt zu uns auf. Aufgrund des vermehrten Anrufaufkommens kann es sein, das alle Leitungen belegt sind und Sie auch nicht auf den Anrufbeantworter sprechen können. Versuchen Sie es dann bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Wir haben 2 Mitarbeiterinnen nur für die Telefonannahme abgestellt.

Möglicherweise betroffene Patienten sollen nicht ohne vorherige Kontaktaufnahme in die Praxis kommen!!!


Was ist ein begründeter Verdachtsfall?

Um einen begründetem Verdachtsfall handelt es sich laut Robert-Koch-Institut, wenn eine Person Kontakt zu einem bestätigten Fall hatte und Symptome wie Fieber, Heiserkeit, Husten und Atemnot aufweist.

Um einen begründetem Verdachtsfall handelt es sich laut Robert-Koch-Institut auch, wenn Hinweise auf eine virale Lungenentzündung mit einem Zusammenhang von einer Häufung von Lungenentzündungen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern vorliegen.

Die begründeten Verdachtsfälle werden gegebenenfalls zur Abklärung bei uns in der Praxis bei einem Termin in der Infektionssprechstunde abgestrichen.

Hierzu ist in jedem Fall eine telefonische Terminierung notwendig. Hierzu wählen Sie die 0541-3349310.


Wann sollte ein Arzt eine Laboruntersuchung auf SARS-CoV-2 veranlassen?

Das RKI hat eine Falldefinition und ein Flussschema erstellt, die umfangreiche Hilfestellung geben, bei welchem Patienten eine Laboruntersuchung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden sollte.

Die Kriterien, welche Personen einer COVID-19 Diagnostik unterzogen werden sollten, werden dabei an die aktuelle Situation in Deutschland angepasst.

Stand 13.04.2020 ist, dass bei jedem Patienten, welcher eine akute respiratorische Symptomatik zeigt, ein Abstrich in der Praxis erfolgen kann. Voraussetzung dafür ist, dass es eine hinreichende Testkapazität gibt.

Zum derzeitigen Stand sind ausreichende Testkapazitäten vorhanden.

Eine Abklärung bei uns in der Praxis kann bei einem Termin in der Infektionssprechstunde erfolgen.

Hierzu ist in jedem Fall eine telefonische Anmeldung notwendig. Hierzu wählen Sie die 0541-3349310.

Ist ein Test bei Personen ohne jedes Krankheitszeichen sinnvoll?

Eine Labordiagnostik sollte nur bei Krankheitszeichen zur Klärung der Ursache durchgeführt werden. Wenn man gesund ist, sich aber noch in der Inkubationszeit befindet (kann bis zu 14 Tage betragen), sagt ein negativer Test auf COVID-19 nichts darüber aus, ob man doch noch krank werden kann. Dennoch kann in bestimmten Fällen hier eine Antikörperdiagnostik sinnvoll sein.

Wo gibt es weitere Informationen?

Informationen für Bürger, darunter Hygienetipps und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), stellt das BZgA unter www.infektionsschutz.de zur Verfügung.

Hotlines für Bürger bieten unter anderem das BMG, die unabhängige Patientenberatung Deutschland, einige Bundesländer und Krankenkassen an.